Verzichten Sie auf Ackerland oder in Dauerkulturen vollständig auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Der Fördersatz richtet sich nach der angebauten Kultur.
Zulässige Nutzungsarten: Ackerland, Dauerkulturen
Ausgeschlossen: Dauergrünland — GAPDZV Anlage 5 Nr. 6.1: ausschließlich Ackerland und Dauerkulturflächen
Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche
| Stufe | Einheitsbetrag |
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| AL — Sommergetreide (inkl. Mais), Leguminosen, Hackfrüchte, Feldgemüse, Sommer-Ölsaaten | 150,00 €/ha |
| AL — Gras/Grünfutter, Ackerfutter-Leguminosen (inkl. Gemenge) | 50,00 €/ha |
| Dauerkulturen (DK) | 150,00 €/ha |
Gestuft/gekappt — für 2026 vorgesehene Sätze, keine garantierte Auszahlung.
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ELER-Doppelförderung auf gleicher Fläche ausgeschlossen
Art. 105 VO (EU) 2021/2115 |
Ja |
ELER-Doppelförderungsausschluss: Rechtsgrundlage (ÖR 6)
| Rechtsgrundlage | Art. 105 VO (EU) 2021/2115 |
| Gegenmaßnahme | Status | Fundstelle | Einordnung |
|---|---|---|---|
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ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1.1 Satz 1 (nichtproduktive Flächen) und Nr. 6.2 (Ackerland, das zur Erzeugung genutzt wird) | ÖR 1a betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1a und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich. |
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ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 (Blühstreifen auf den nach Nr. 1.1.1 bereitgestellten nichtproduktiven Flächen) und Nr. 6.2 | ÖR 1b betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1b und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich. |
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ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3.1 in Verbindung mit Nr. 1.2.4 (angesäter Blühbestand ohne Erzeugung) und Nr. 6.4 (förderfähige Dauerkulturflächen) | ÖR 1c betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1c und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich. |
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ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 6 | ÖR 1d gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1d und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 2
Vielfältige Kulturen
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 6 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 6 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 6 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 6 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 6 | ÖR 4 gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 4 und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 5 / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 5 und Nr. 6 | ÖR 5 gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 5 und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 7
Natura 2000
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 6 / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 6 und Nr. 7 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 Nr. 6 GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 6) |
| Antragsjahr | 2026 |
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