ÖR 6 PSM-Verzicht 2026

Verzichten Sie auf Ackerland oder in Dauerkulturen vollständig auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Der Fördersatz richtet sich nach der angebauten Kultur.

Diese Seite ist eine fachliche Entscheidungsunterstützung, keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich bleiben die amtliche Festsetzung und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde bzw. Zahlstelle. Die genannte Prämie ist ein für 2026 vorgesehener Betrag — keine garantierte Auszahlung.

Nutzungsarten und Prüfungsebene

Zulässige Nutzungsarten: Ackerland, Dauerkulturen

Ausgeschlossen: Dauergrünland — GAPDZV Anlage 5 Nr. 6.1: ausschließlich Ackerland und Dauerkulturflächen

Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche

Prämie 2026

StufeEinheitsbetrag
AL — Sommergetreide (inkl. Mais), Leguminosen, Hackfrüchte, Feldgemüse, Sommer-Ölsaaten 150,00 €/ha
AL — Gras/Grünfutter, Ackerfutter-Leguminosen (inkl. Gemenge) 50,00 €/ha
Dauerkulturen (DK) 150,00 €/ha

Gestuft/gekappt — für 2026 vorgesehene Sätze, keine garantierte Auszahlung.

Weitere Kennzahlen und Voraussetzungen

ELER-Doppelförderung auf gleicher Fläche ausgeschlossen
Art. 105 VO (EU) 2021/2115
Ja

Voraussetzungen und Sonderfälle

ELER-Doppelförderungsausschluss: Rechtsgrundlage (ÖR 6)

RechtsgrundlageArt. 105 VO (EU) 2021/2115

Wichtige Prüfpunkte

  • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
  • Fördersatz je nach Kultur unterschiedlich
  • Verzicht nachweisen

Kombination mit den übrigen neun Öko-Regelungen

Gegenmaßnahme Status Fundstelle Einordnung
ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1.1 Satz 1 (nichtproduktive Flächen) und Nr. 6.2 (Ackerland, das zur Erzeugung genutzt wird) ÖR 1a betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1a und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich.
ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 (Blühstreifen auf den nach Nr. 1.1.1 bereitgestellten nichtproduktiven Flächen) und Nr. 6.2 ÖR 1b betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1b und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich.
ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3.1 in Verbindung mit Nr. 1.2.4 (angesäter Blühbestand ohne Erzeugung) und Nr. 6.4 (förderfähige Dauerkulturflächen) ÖR 1c betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1c und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich.
ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 6 ÖR 1d gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1d und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 2
Vielfältige Kulturen
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 6 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 6 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 6 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 6 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 6 ÖR 4 gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 4 und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 5 / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 5 und Nr. 6 ÖR 5 gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 5 und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 7
Natura 2000
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 6 / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 6 und Nr. 7 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.

Rechtsgrundlage und Regelstand

Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 1 Nr. 6 GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 6)
Antragsjahr2026

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Andere Öko-Regelungen

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