Gliedern Sie Ihre Flächen durch Gehölzstreifen und kombinieren Sie so Landwirtschaft mit Agroforstwirtschaft. Die Streifen bleiben dauerhaft Teil der Fläche.
Zulässige Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland
Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche
Einheitsbetrag: 600,00 €/ha (für 2026 vorgesehen)
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Mindestanteil Gehölz
GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.2.1 |
2 % |
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Höchstanteil Gehölz
GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.2.1 |
40 % |
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Mindestanzahl Streifen
GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.2.3 |
2 |
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Mindestbreite (m)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.2.4 |
— |
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Höchstbreite (m)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.2.4 |
25 m |
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Mindestabstand (m)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.2.6 |
20 m |
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Höchstabstand (m)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.2.5 |
100 m |
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Erlaubte Monate für Holzernte
GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.3 |
Januar, Februar, Dezember |
| Gegenmaßnahme | Status | Fundstelle | Einordnung |
|---|---|---|---|
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ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 3 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 3; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1.1 Satz 3 Buchstabe b | Die amtliche Kombinationsmatrix des BMLEH weist ÖR 1a und ÖR 3 als nicht auf derselben Fläche kombinierbar aus. GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1.1 Satz 3 Buchstabe b nimmt Ackerland, auf dem sich ein Agroforstsystem befindet, ausdrücklich von den nichtproduktiven Flächen aus. Eine Fläche mit Agroforstsystem kann deshalb nicht zugleich als nichtproduktive Fläche der ÖR 1a zählen. Die Agroforstfläche und die stillgelegte nichtproduktive Fläche als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich. |
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ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 3 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 3; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 Satz 3 Buchstabe b | Die amtliche Kombinationsmatrix des BMLEH weist ÖR 1b und ÖR 3 als nicht auf derselben Fläche kombinierbar aus. Begünstigungsfähige Blühstreifen der ÖR 1b liegen nach GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 ausschließlich auf den nach Nr. 1.1.1 bereitgestellten nichtproduktiven Flächen. Da Nr. 1.1.1 Satz 3 Buchstabe b Ackerland mit Agroforstsystem von diesen Flächen ausnimmt, kann eine Agroforstfläche auch keine ÖR-1b-Fläche sein. Die Agroforstfläche und den Blühstreifen auf der stillgelegten Fläche als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich. |
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ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 3 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 3 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 3 für Ackerland und Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 3 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
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Nur auf getrennten Teilflächen kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 3 (( )); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 3; GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.1 (begünstigungsfähig ist die Fläche der Gehölzstreifen) | Die amtliche Kombinationsmatrix des BMLEH führt ÖR 1d und ÖR 3 als Sonderfall: auf derselben Teilfläche werden die beiden Prämien nicht kombiniert. Bei ÖR 3 ist nach GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.1 die Fläche der Gehölzstreifen begünstigungsfähig, bei ÖR 1d der Altgrasstreifen im Dauergrünland. Auf demselben Schlag bleiben beide Maßnahmen möglich, sofern sie räumlich getrennte Teilflächen betreffen. Auf demselben Schlag ist die Kombination möglich: Die ÖR-1d-Fläche muss zwischen den Gehölzstreifen liegen. Die beiden Prämien dürfen nicht für dieselbe Teilfläche addiert werden. Den Altgrasstreifen und die Gehölzstreifen als getrennte Nutzungsteilflächen desselben Schlags erfassen. |
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ÖR 2
Vielfältige Kulturen
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 3 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 3 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 4 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 4 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 5 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 6
PSM-Verzicht
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 6 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 6 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 7
Natura 2000
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 7 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 Nr. 3 GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 3) |
| Rechtsgrundlage Prämie | GAPDZV Anlage 4 |
| Antragsjahr | 2026 |
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