Öko-Regelungen 2026 im Überblick

Öko-Regelungen sind freiwillige, jährlich neu zu beantragende Zusatzprämien der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für besonders umwelt- und klimafreundliche Bewirtschaftung. GAP-Optimizer prüft, welche der zehn Öko-Regelungen für Ihre Flächen fachlich infrage kommen, und unterstützt Sie damit bei der Entscheidung — er ist kein amtlicher Bescheid und ersetzt keine Auskunft Ihrer zuständigen Behörde bzw. Zahlstelle.

Diese Seite ist eine fachliche Entscheidungsunterstützung, keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich bleiben die amtliche Festsetzung und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde bzw. Zahlstelle. Die genannten Prämien sind für 2026 vorgesehene Beträge — keine garantierte Auszahlung; diese hängt von der bundesweiten Inanspruchnahme ab und wird im Dezember des Antragsjahres festgestellt.

Die zehn Öko-Regelungen 2026

Code Bezeichnung Nutzungsart/Betriebsebene Prämie 2026 Kurzerklärung
ÖR 1a Freiwillige Stilllegung Ackerland Ackerland 300–1.300 €/ha (Stufenmodell) Nehmen Sie einen Teil Ihrer Ackerfläche freiwillig aus der Produktion und schaffen Sie gleichzeitig zusätzlichen Raum für die Natur. Die Förderung ist nach dem Flächenanteil gestaffelt. Details
ÖR 1b Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen Ackerland 200 €/ha (Zuschlag) Ergänzen Sie eine bestehende Stilllegungsfläche um einen Blühstreifen oder eine Blühfläche und erhalten Sie dafür einen zusätzlichen Fördersatz. Voraussetzung ist eine gültige ÖR-1a-Fläche im selben Betrieb. Details
ÖR 1c Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen Dauerkulturen 200 €/ha Legen Sie in Ihren Dauerkulturen wie Streuobst, Wein oder Obstanlagen einen Blühstreifen oder eine Blühfläche an. So schaffen Sie zusätzlichen Lebensraum für Insekten. Details
ÖR 1d Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland Dauergrünland 200–1.000 €/ha (Stufenmodell) Lassen Sie auf Ihrem Dauergrünland Altgrasstreifen stehen und schaffen Sie damit Rückzugsräume für Insekten und Kleintiere. Die Förderung ist nach dem Flächenanteil gestaffelt. Details
ÖR 2 Vielfältige Kulturen betriebsweit 60 €/ha Bauen Sie auf Ihrem Ackerland eine vielfältige Fruchtfolge mit mindestens fünf Hauptfruchtarten an. Keine Frucht darf dabei zu einseitig dominieren. Details
ÖR 3 Agroforstliche Bewirtschaftung Ackerland, Dauergrünland 600 €/ha Gliedern Sie Ihre Flächen durch Gehölzstreifen und kombinieren Sie so Landwirtschaft mit Agroforstwirtschaft. Die Streifen bleiben dauerhaft Teil der Fläche. Details
ÖR 4 Extensivierung Dauergrünland betriebsweit 100 €/ha Bewirtschaften Sie Ihr gesamtes förderfähiges Dauergrünland extensiv: begrenzter Viehbesatz, kein Pflanzenschutzmittel und kein Pflügen. Die Düngemenge bleibt gedeckelt. Details
ÖR 5 Artenreiches Grünland (Kennarten) Dauergrünland 210 €/ha Weisen Sie auf artenreichem Dauergrünland mindestens vier anerkannte Kennarten nach und sichern Sie sich die Förderung. Das Nachweisverfahren richtet sich nach Ihrem Bundesland. Details
ÖR 6 PSM-Verzicht Ackerland, Dauerkulturen 50–150 €/ha (Stufenmodell) Verzichten Sie auf Ackerland oder in Dauerkulturen vollständig auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Der Fördersatz richtet sich nach der angebauten Kultur. Details
ÖR 7 Natura 2000 Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen 40 €/ha Bewirtschaften Sie Ihre Flächen in einem Natura-2000-Gebiet ohne zusätzliche Entwässerung oder Aufschüttung. So sichern Sie den Schutzstatus der Fläche. Details
Regel-/Datenstand: Antragsjahr 2026 · Quelle: amtliche Rechtsgrundlagen (GAPDZV, GAPDiZahlG), siehe Fundstellenangaben auf jeder Detailseite und der Methodikseite.

Mehr zur Prüfmethodik des GAP-Optimizer

Wie der GAP-Optimizer alle zehn Öko-Regelungen prüft, einschließlich der Kombinationsregeln zwischen ihnen, erklärt die Regelwerk- & Methodikseite. Für ÖR 5 gibt es zusätzlich die Kennartenübersicht nach Bundesland.

Keine Rechts- oder Förderberatung. Amtliche Unterlagen und Ihre zuständige Behörde bzw. Zahlstelle sind maßgeblich; die tatsächliche Auszahlung ist nicht garantiert.