Ergänzen Sie eine bestehende Stilllegungsfläche um einen Blühstreifen oder eine Blühfläche und erhalten Sie dafür einen zusätzlichen Fördersatz. Voraussetzung ist eine gültige ÖR-1a-Fläche im selben Betrieb.
Zulässige Nutzungsarten: Ackerland
Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche
Zuschlag: 200,00 €/ha zusätzlich zur Basismaßnahme (für 2026 vorgesehen)
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Mindestfläche (m²)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.2 |
1.000 m² |
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Mindestbreite (m)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.3 (nur streifenförmig) |
5 m |
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Maximalfläche je Einzelfläche (m²)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 (je 3 ha) |
30.000 m² |
Pflicht-Elternmaßnahme (ÖR 1b)
| Elternmaßnahme | ÖR 1a |
| Elternmaßnahme zwingend erforderlich | Ja |
| Gegenmaßnahme | Status | Fundstelle | Einordnung |
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ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 1b (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 1.2 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 1c (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 1.3 | ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 1c für Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 1c können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 1.4 | ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 2
Vielfältige Kulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 2 | ÖR 1b gilt für brachliegendes Ackerland (Stilllegung), ÖR 2 für Ackerland ohne Brache. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 3 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 3; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 Satz 3 Buchstabe b | Die amtliche Kombinationsmatrix des BMLEH weist ÖR 1b und ÖR 3 als nicht auf derselben Fläche kombinierbar aus. Begünstigungsfähige Blühstreifen der ÖR 1b liegen nach GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 ausschließlich auf den nach Nr. 1.1.1 bereitgestellten nichtproduktiven Flächen. Da Nr. 1.1.1 Satz 3 Buchstabe b Ackerland mit Agroforstsystem von diesen Flächen ausnimmt, kann eine Agroforstfläche auch keine ÖR-1b-Fläche sein. Die Agroforstfläche und den Blühstreifen auf der stillgelegten Fläche als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich. |
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ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 4 | ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 5 | ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 6
PSM-Verzicht
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 (Blühstreifen auf den nach Nr. 1.1.1 bereitgestellten nichtproduktiven Flächen) und Nr. 6.2 | ÖR 1b betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1b und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich. |
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ÖR 7
Natura 2000
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 7 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2) |
| Rechtsgrundlage Prämie | GAPDZV Anlage 4 |
| Antragsjahr | 2026 |
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