ÖR 1b Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen 2026

Ergänzen Sie eine bestehende Stilllegungsfläche um einen Blühstreifen oder eine Blühfläche und erhalten Sie dafür einen zusätzlichen Fördersatz. Voraussetzung ist eine gültige ÖR-1a-Fläche im selben Betrieb.

Diese Seite ist eine fachliche Entscheidungsunterstützung, keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich bleiben die amtliche Festsetzung und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde bzw. Zahlstelle. Die genannte Prämie ist ein für 2026 vorgesehener Betrag — keine garantierte Auszahlung.

Nutzungsarten und Prüfungsebene

Zulässige Nutzungsarten: Ackerland

Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche

Prämie 2026

Zuschlag: 200,00 €/ha zusätzlich zur Basismaßnahme (für 2026 vorgesehen)

Weitere Kennzahlen und Voraussetzungen

Mindestfläche (m²)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.2
1.000 m²
Mindestbreite (m)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.3 (nur streifenförmig)
5 m
Maximalfläche je Einzelfläche (m²)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 (je 3 ha)
30.000 m²

Voraussetzungen und Sonderfälle

Pflicht-Elternmaßnahme (ÖR 1b)

ElternmaßnahmeÖR 1a
Elternmaßnahme zwingend erforderlichJa

Wichtige Prüfpunkte

  • Nur zusätzlich zu ÖR 1a möglich
  • Blühfläche tatsächlich anlegen
  • Zuordnung zur ÖR-1a-Fläche nachweisen

Kombination mit den übrigen neun Öko-Regelungen

Gegenmaßnahme Status Fundstelle Einordnung
ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 1b (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 1.2 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 1c (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 1.3 ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 1c für Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 1c können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 1.4 ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 2
Vielfältige Kulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 2 ÖR 1b gilt für brachliegendes Ackerland (Stilllegung), ÖR 2 für Ackerland ohne Brache. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 3 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 3; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 Satz 3 Buchstabe b Die amtliche Kombinationsmatrix des BMLEH weist ÖR 1b und ÖR 3 als nicht auf derselben Fläche kombinierbar aus. Begünstigungsfähige Blühstreifen der ÖR 1b liegen nach GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 ausschließlich auf den nach Nr. 1.1.1 bereitgestellten nichtproduktiven Flächen. Da Nr. 1.1.1 Satz 3 Buchstabe b Ackerland mit Agroforstsystem von diesen Flächen ausnimmt, kann eine Agroforstfläche auch keine ÖR-1b-Fläche sein. Die Agroforstfläche und den Blühstreifen auf der stillgelegten Fläche als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich.
ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 4 ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 5 ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 6
PSM-Verzicht
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2.1 (Blühstreifen auf den nach Nr. 1.1.1 bereitgestellten nichtproduktiven Flächen) und Nr. 6.2 ÖR 1b betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1b und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich.
ÖR 7
Natura 2000
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 7 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.

Rechtsgrundlage und Regelstand

Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2)
Rechtsgrundlage PrämieGAPDZV Anlage 4
Antragsjahr2026

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Andere Öko-Regelungen

Keine Rechts- oder Förderberatung. Amtliche Unterlagen und Ihre zuständige Behörde bzw. Zahlstelle sind maßgeblich; die tatsächliche Auszahlung ist nicht garantiert.