Legen Sie in Ihren Dauerkulturen wie Streuobst, Wein oder Obstanlagen einen Blühstreifen oder eine Blühfläche an. So schaffen Sie zusätzlichen Lebensraum für Insekten.
Zulässige Nutzungsarten: Dauerkulturen
Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche
Einheitsbetrag: 200,00 €/ha (für 2026 vorgesehen)
Fachlicher Hinweis
| Hinweis | Anlage 5 Nr. 1.3.1 verweist nur auf Nr. 1.2.4–1.2.8, nicht auf 1.2.2 (Mindestgröße) oder 1.2.3 (Mindestbreite) |
| Gegenmaßnahme | Status | Fundstelle | Einordnung |
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ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 1c (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 1.3 | ÖR 1a gilt für Ackerland, ÖR 1c für Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 1c können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 1c (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 1.3 | ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 1c für Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 1c können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 1.4 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 2
Vielfältige Kulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 2 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 2 für Ackerland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 3 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 3 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 3 für Ackerland und Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 3 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 4 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 5 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 6
PSM-Verzicht
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3.1 in Verbindung mit Nr. 1.2.4 (angesäter Blühbestand ohne Erzeugung) und Nr. 6.4 (förderfähige Dauerkulturflächen) | ÖR 1c betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1c und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich. |
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ÖR 7
Natura 2000
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 7 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3) |
| Rechtsgrundlage Prämie | GAPDZV Anlage 4 |
| Antragsjahr | 2026 |
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