ÖR 1c Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen 2026

Legen Sie in Ihren Dauerkulturen wie Streuobst, Wein oder Obstanlagen einen Blühstreifen oder eine Blühfläche an. So schaffen Sie zusätzlichen Lebensraum für Insekten.

Diese Seite ist eine fachliche Entscheidungsunterstützung, keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich bleiben die amtliche Festsetzung und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde bzw. Zahlstelle. Die genannte Prämie ist ein für 2026 vorgesehener Betrag — keine garantierte Auszahlung.

Nutzungsarten und Prüfungsebene

Zulässige Nutzungsarten: Dauerkulturen

Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche

Prämie 2026

Einheitsbetrag: 200,00 €/ha (für 2026 vorgesehen)

Voraussetzungen und Sonderfälle

Fachlicher Hinweis

HinweisAnlage 5 Nr. 1.3.1 verweist nur auf Nr. 1.2.4–1.2.8, nicht auf 1.2.2 (Mindestgröße) oder 1.2.3 (Mindestbreite)

Wichtige Prüfpunkte

  • Lage in einer förderfähigen Dauerkultur
  • Blühfläche tatsächlich anlegen
  • Fläche im Antrag angeben

Kombination mit den übrigen neun Öko-Regelungen

Gegenmaßnahme Status Fundstelle Einordnung
ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 1c (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 1.3 ÖR 1a gilt für Ackerland, ÖR 1c für Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 1c können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 1c (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 1.3 ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 1c für Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 1c können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 1.4 ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 2
Vielfältige Kulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 2 ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 2 für Ackerland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 3 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 3 ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 3 für Ackerland und Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 3 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 4 ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 5 ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 6
PSM-Verzicht
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 6; GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3.1 in Verbindung mit Nr. 1.2.4 (angesäter Blühbestand ohne Erzeugung) und Nr. 6.4 (förderfähige Dauerkulturflächen) ÖR 1c betrifft eine nichtproduktive Fläche, ÖR 6 eine produktiv genutzte Fläche. Eine nichtproduktive Fläche kann nicht gleichzeitig an einer Maßnahme für produktive Flächen teilnehmen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. Die nichtproduktive Fläche für ÖR 1c und die produktiv genutzte Fläche für ÖR 6 als getrennte Nutzungsteilflächen erfassen; im selben Betrieb sind beide Maßnahmen nebeneinander möglich.
ÖR 7
Natura 2000
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 7 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.

Rechtsgrundlage und Regelstand

Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3)
Rechtsgrundlage PrämieGAPDZV Anlage 4
Antragsjahr2026

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Andere Öko-Regelungen

Keine Rechts- oder Förderberatung. Amtliche Unterlagen und Ihre zuständige Behörde bzw. Zahlstelle sind maßgeblich; die tatsächliche Auszahlung ist nicht garantiert.