Lassen Sie auf Ihrem Dauergrünland Altgrasstreifen stehen und schaffen Sie damit Rückzugsräume für Insekten und Kleintiere. Die Förderung ist nach dem Flächenanteil gestaffelt.
Zulässige Nutzungsarten: Dauergrünland
Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche, Schlagdeckel (Höchstanteil je Schlag), Betriebsdeckel (Höchstanteil am Betrieb)
| Stufe | Einheitsbetrag |
|---|---|
| Stufe 1 (0–1 % Dauergrünlandanteil) | 1.000,00 €/ha |
| Stufe 2 (1–3 % Dauergrünlandanteil) | 450,00 €/ha |
| Stufe 3 (3–6 % Dauergrünlandanteil) | 200,00 €/ha |
Gestuft/gekappt — für 2026 vorgesehene Sätze, keine garantierte Auszahlung.
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Mindestfläche (m²)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.2 Satz 2 |
1.000 m² |
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Deckel (Anteil Dauergrünland Betrieb)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.1 Satz 2 |
6 % |
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Deckel (Anteil Dauergrünland je Schlag)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.2 Satz 1 |
20 % |
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Mindestanteil (Anteil Dauergrünland Betrieb)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.1 Satz 1 |
1 % |
Nutzungs-/Schnittauflage (ÖR 1d)
| Beweidungs-/Schnittverbot vor (Monat-Tag) | 1. September |
| Rechtsgrundlage | GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.3 |
1-ha-Ausnahme (ÖR 1d)
| Status | Belegt |
| Wortlaut | Abweichend von Satz 2 sind Altgrasstreifen oder -flächen im Umfang von bis zu einem Hektar auch dann begünstigungsfähig, wenn diese mehr als 6 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs ausmachen. |
| Rechtsgrundlage | GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.1 Satz 4 |
1-ha-Ausnahme: Prämienlogik (ÖR 1d)
| Logik | Nur materiell relevant, wenn der 6%-Cap selbst < 1 ha ist UND die Fläche den Cap strikt überschreitet (Anlage 5 Nr. 1.4.1 Satz 4). In diesem Fall erhält die gesamte förderfähige Fläche (maximal 1 ha = 10.000 qm) Einheitsbetrag Stufe 1 (1.000 €/ha). Ist der Cap ≥ 1 ha, gilt die normale Prozent-/Stufenlogik, auch wenn die Fläche den Cap überschreitet (Kappung statt Sonderfall). Das 1%-Betriebsmindestanteil (Satz 1) bleibt unverändert bindend und wird per Kreuzvergleich gegen die beantragte Fläche geprüft (kein Abrunden der Referenzfläche). |
| Wortlaut (Anlage 4) | Abweichend von Satz 1 wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 1 in dem in Anlage 5 Nummer 1.4.1 Satz 4 genannten Fall im Umfang von bis zu 1 Hektar begünstigungsfähiger Fläche auch dann angewendet, wenn diese Fläche größer ist als 1 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs. |
| Gegenmaßnahme | Status | Fundstelle | Einordnung |
|---|---|---|---|
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ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 1.4 | ÖR 1a gilt für Ackerland, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 1.4 | ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 1.4 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 2
Vielfältige Kulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 2 | ÖR 1d gilt für Dauergrünland, ÖR 2 für Ackerland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1d und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
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Nur auf getrennten Teilflächen kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 3 (( )); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 3; GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.1 (begünstigungsfähig ist die Fläche der Gehölzstreifen) | Die amtliche Kombinationsmatrix des BMLEH führt ÖR 1d und ÖR 3 als Sonderfall: auf derselben Teilfläche werden die beiden Prämien nicht kombiniert. Bei ÖR 3 ist nach GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.1 die Fläche der Gehölzstreifen begünstigungsfähig, bei ÖR 1d der Altgrasstreifen im Dauergrünland. Auf demselben Schlag bleiben beide Maßnahmen möglich, sofern sie räumlich getrennte Teilflächen betreffen. Auf demselben Schlag ist die Kombination möglich: Die ÖR-1d-Fläche muss zwischen den Gehölzstreifen liegen. Die beiden Prämien dürfen nicht für dieselbe Teilfläche addiert werden. Den Altgrasstreifen und die Gehölzstreifen als getrennte Nutzungsteilflächen desselben Schlags erfassen. |
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ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 4 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 4 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 5 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 6
PSM-Verzicht
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 6 | ÖR 1d gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1d und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 7
Natura 2000
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 7 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4) |
| Antragsjahr | 2026 |
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