ÖR 1d Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland 2026

Lassen Sie auf Ihrem Dauergrünland Altgrasstreifen stehen und schaffen Sie damit Rückzugsräume für Insekten und Kleintiere. Die Förderung ist nach dem Flächenanteil gestaffelt.

Diese Seite ist eine fachliche Entscheidungsunterstützung, keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich bleiben die amtliche Festsetzung und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde bzw. Zahlstelle. Die genannte Prämie ist ein für 2026 vorgesehener Betrag — keine garantierte Auszahlung.

Nutzungsarten und Prüfungsebene

Zulässige Nutzungsarten: Dauergrünland

Prüfungsebene: Nutzungsteilfläche, Schlagdeckel (Höchstanteil je Schlag), Betriebsdeckel (Höchstanteil am Betrieb)

Prämie 2026

StufeEinheitsbetrag
Stufe 1 (0–1 % Dauergrünlandanteil) 1.000,00 €/ha
Stufe 2 (1–3 % Dauergrünlandanteil) 450,00 €/ha
Stufe 3 (3–6 % Dauergrünlandanteil) 200,00 €/ha

Gestuft/gekappt — für 2026 vorgesehene Sätze, keine garantierte Auszahlung.

Weitere Kennzahlen und Voraussetzungen

Mindestfläche (m²)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.2 Satz 2
1.000 m²
Deckel (Anteil Dauergrünland Betrieb)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.1 Satz 2
6 %
Deckel (Anteil Dauergrünland je Schlag)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.2 Satz 1
20 %
Mindestanteil (Anteil Dauergrünland Betrieb)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.1 Satz 1
1 %

Voraussetzungen und Sonderfälle

Nutzungs-/Schnittauflage (ÖR 1d)

Beweidungs-/Schnittverbot vor (Monat-Tag)1. September
RechtsgrundlageGAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.3

1-ha-Ausnahme (ÖR 1d)

StatusBelegt
WortlautAbweichend von Satz 2 sind Altgrasstreifen oder -flächen im Umfang von bis zu einem Hektar auch dann begünstigungsfähig, wenn diese mehr als 6 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs ausmachen.
RechtsgrundlageGAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4.1 Satz 4

1-ha-Ausnahme: Prämienlogik (ÖR 1d)

LogikNur materiell relevant, wenn der 6%-Cap selbst < 1 ha ist UND die Fläche den Cap strikt überschreitet (Anlage 5 Nr. 1.4.1 Satz 4). In diesem Fall erhält die gesamte förderfähige Fläche (maximal 1 ha = 10.000 qm) Einheitsbetrag Stufe 1 (1.000 €/ha). Ist der Cap ≥ 1 ha, gilt die normale Prozent-/Stufenlogik, auch wenn die Fläche den Cap überschreitet (Kappung statt Sonderfall). Das 1%-Betriebsmindestanteil (Satz 1) bleibt unverändert bindend und wird per Kreuzvergleich gegen die beantragte Fläche geprüft (kein Abrunden der Referenzfläche).
Wortlaut (Anlage 4)Abweichend von Satz 1 wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 1 in dem in Anlage 5 Nummer 1.4.1 Satz 4 genannten Fall im Umfang von bis zu 1 Hektar begünstigungsfähiger Fläche auch dann angewendet, wenn diese Fläche größer ist als 1 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs.

Wichtige Prüfpunkte

  • Streifen ungenutzt stehen lassen
  • Schnitt- und Beweidungstermine einhalten
  • Flächenanteil am Dauergrünland beachten

Kombination mit den übrigen neun Öko-Regelungen

Gegenmaßnahme Status Fundstelle Einordnung
ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 1.4 ÖR 1a gilt für Ackerland, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 1.4 ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 1d (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 1.4 ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 1d für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 1d können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 2
Vielfältige Kulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 2 ÖR 1d gilt für Dauergrünland, ÖR 2 für Ackerland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1d und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
Nur auf getrennten Teilflächen kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 3 (( )); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 3; GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.1 (begünstigungsfähig ist die Fläche der Gehölzstreifen) Die amtliche Kombinationsmatrix des BMLEH führt ÖR 1d und ÖR 3 als Sonderfall: auf derselben Teilfläche werden die beiden Prämien nicht kombiniert. Bei ÖR 3 ist nach GAPDZV Anlage 5 Nr. 3.1 die Fläche der Gehölzstreifen begünstigungsfähig, bei ÖR 1d der Altgrasstreifen im Dauergrünland. Auf demselben Schlag bleiben beide Maßnahmen möglich, sofern sie räumlich getrennte Teilflächen betreffen. Auf demselben Schlag ist die Kombination möglich: Die ÖR-1d-Fläche muss zwischen den Gehölzstreifen liegen. Die beiden Prämien dürfen nicht für dieselbe Teilfläche addiert werden. Den Altgrasstreifen und die Gehölzstreifen als getrennte Nutzungsteilflächen desselben Schlags erfassen.
ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 4 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 4 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 5 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 6
PSM-Verzicht
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 6 ÖR 1d gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1d und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 7
Natura 2000
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 7 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.

Rechtsgrundlage und Regelstand

Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4)
Antragsjahr2026

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Andere Öko-Regelungen

Keine Rechts- oder Förderberatung. Amtliche Unterlagen und Ihre zuständige Behörde bzw. Zahlstelle sind maßgeblich; die tatsächliche Auszahlung ist nicht garantiert.