Bewirtschaften Sie Ihr gesamtes förderfähiges Dauergrünland extensiv: begrenzter Viehbesatz, kein Pflanzenschutzmittel und kein Pflügen. Die Düngemenge bleibt gedeckelt.
Geltungsbereich: betriebsweit (keine Beschränkung auf eine einzelne Nutzungsart)
Prüfungsebene: Betrieb (betriebsweit)
Einheitsbetrag: 100,00 €/ha (für 2026 vorgesehen)
| Bezugsfläche | gesamtes förderfähiges DGL |
| Mindestbesatz (RGV/ha Dauergrünland) | 0,3 RGV/ha |
| Höchstbesatz (RGV/ha Dauergrünland) | 1,4 RGV/ha |
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PSM-Verbot
GAPDZV Anlage 5 Nr. 4.4 |
Ja |
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Pflugverbot
GAPDZV Anlage 5 Nr. 4.5 |
Ja |
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Höchstmenge Düngung (RGV/ha Dauergrünland)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 4.3 |
1,4 RGV/ha |
RGV-Berechnung (ÖR 4)
| Berechnungsgrundlage | Jahresdurchschnitt, nicht Stichtagsbestand |
| Quelle | GAPDZV Anlage 5 Nr. 4.2 Satz 2: Anhang II VO (EU) Nr. 808/2014 in der durch VO (EU) 2016/669 geänderten Fassung |
| Gegenmaßnahme | Status | Fundstelle | Einordnung |
|---|---|---|---|
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ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 4 | ÖR 1a gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 4 | ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 4 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 4 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 4 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 2
Vielfältige Kulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 4 | ÖR 2 gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 2 und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 4 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 4 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 5 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 6
PSM-Verzicht
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 6 | ÖR 4 gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 4 und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 7
Natura 2000
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 7 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 Nr. 4 GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 4) |
| Rechtsgrundlage Prämie | GAPDZV Anlage 4 |
| Antragsjahr | 2026 |
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