ÖR 4 Extensivierung Dauergrünland 2026

Bewirtschaften Sie Ihr gesamtes förderfähiges Dauergrünland extensiv: begrenzter Viehbesatz, kein Pflanzenschutzmittel und kein Pflügen. Die Düngemenge bleibt gedeckelt.

Diese Seite ist eine fachliche Entscheidungsunterstützung, keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich bleiben die amtliche Festsetzung und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde bzw. Zahlstelle. Die genannte Prämie ist ein für 2026 vorgesehener Betrag — keine garantierte Auszahlung.

Nutzungsarten und Prüfungsebene

Geltungsbereich: betriebsweit (keine Beschränkung auf eine einzelne Nutzungsart)

Prüfungsebene: Betrieb (betriebsweit)

Prämie 2026

Einheitsbetrag: 100,00 €/ha (für 2026 vorgesehen)

Weitere Kennzahlen und Voraussetzungen

Bezugsfläche gesamtes förderfähiges DGL
Mindestbesatz (RGV/ha Dauergrünland) 0,3 RGV/ha
Höchstbesatz (RGV/ha Dauergrünland) 1,4 RGV/ha
PSM-Verbot
GAPDZV Anlage 5 Nr. 4.4
Ja
Pflugverbot
GAPDZV Anlage 5 Nr. 4.5
Ja
Höchstmenge Düngung (RGV/ha Dauergrünland)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 4.3
1,4 RGV/ha

Voraussetzungen und Sonderfälle

RGV-Berechnung (ÖR 4)

BerechnungsgrundlageJahresdurchschnitt, nicht Stichtagsbestand
QuelleGAPDZV Anlage 5 Nr. 4.2 Satz 2: Anhang II VO (EU) Nr. 808/2014 in der durch VO (EU) 2016/669 geänderten Fassung

Wichtige Prüfpunkte

  • Viehbesatz begrenzen
  • Auf Pflanzenschutzmittel und Pflügen verzichten
  • Düngemenge deckeln

Kombination mit den übrigen neun Öko-Regelungen

Gegenmaßnahme Status Fundstelle Einordnung
ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 4 ÖR 1a gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 4 ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 4 ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 4 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 4 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 2
Vielfältige Kulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 4 ÖR 2 gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 2 und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 4 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 4 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 5 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 6
PSM-Verzicht
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 6 ÖR 4 gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 4 und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 7
Natura 2000
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 7 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.

Rechtsgrundlage und Regelstand

Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 1 Nr. 4 GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 4)
Rechtsgrundlage PrämieGAPDZV Anlage 4
Antragsjahr2026

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Andere Öko-Regelungen

Keine Rechts- oder Förderberatung. Amtliche Unterlagen und Ihre zuständige Behörde bzw. Zahlstelle sind maßgeblich; die tatsächliche Auszahlung ist nicht garantiert.