ÖR 5 Artenreiches Grünland (Kennarten) 2026

Weisen Sie auf artenreichem Dauergrünland mindestens vier anerkannte Kennarten nach und sichern Sie sich die Förderung. Das Nachweisverfahren richtet sich nach Ihrem Bundesland.

Diese Seite ist eine fachliche Entscheidungsunterstützung, keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich bleiben die amtliche Festsetzung und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde bzw. Zahlstelle. Die genannte Prämie ist ein für 2026 vorgesehener Betrag — keine garantierte Auszahlung.
Bundeslandspezifisch: Die konkrete Kennartenliste, Prüfungseinheit, Nachweismethode und Fristen von ÖR 5 unterscheiden sich je Bundesland. Details dazu stehen in der ÖR-5-Kennartenübersicht nach Bundesland.

Nutzungsarten und Prüfungsebene

Zulässige Nutzungsarten: Dauergrünland

Prüfungsebene: Schlag, Nutzungsteilfläche

Prämie 2026

Einheitsbetrag: 210,00 €/ha (für 2026 vorgesehen)

Weitere Kennzahlen und Voraussetzungen

Mindestanzahl Kennarten 4
Kennartenliste-Quelle Landesspezifisch nach § 17 Abs. 3 GAPDZV
Nachweispflicht Ja

Wichtige Prüfpunkte

  • Mindestens vier Kennarten nachweisen
  • Länderspezifisches Nachweisverfahren beachten
  • Fläche im Antrag angeben

Kombination mit den übrigen neun Öko-Regelungen

Gegenmaßnahme Status Fundstelle Einordnung
ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 5 ÖR 1a gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 5 ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 5 ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 5 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 2
Vielfältige Kulturen
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 5 ÖR 2 gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 2 und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 5 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 5 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.
ÖR 6
PSM-Verzicht
Nicht auf derselben Fläche kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 5 / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 5 und Nr. 6 ÖR 5 gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 5 und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden.
ÖR 7
Natura 2000
Kombinierbar BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 5 / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 5 und Nr. 7 Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar.

Rechtsgrundlage und Regelstand

Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 1 Nr. 5 GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 5)
Rechtsgrundlage PrämieGAPDZV Anlage 4
Antragsjahr2026

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Andere Öko-Regelungen

Keine Rechts- oder Förderberatung. Amtliche Unterlagen und Ihre zuständige Behörde bzw. Zahlstelle sind maßgeblich; die tatsächliche Auszahlung ist nicht garantiert.