Weisen Sie auf artenreichem Dauergrünland mindestens vier anerkannte Kennarten nach und sichern Sie sich die Förderung. Das Nachweisverfahren richtet sich nach Ihrem Bundesland.
Zulässige Nutzungsarten: Dauergrünland
Prüfungsebene: Schlag, Nutzungsteilfläche
Einheitsbetrag: 210,00 €/ha (für 2026 vorgesehen)
| Mindestanzahl Kennarten | 4 |
| Kennartenliste-Quelle | Landesspezifisch nach § 17 Abs. 3 GAPDZV |
| Nachweispflicht | Ja |
| Gegenmaßnahme | Status | Fundstelle | Einordnung |
|---|---|---|---|
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ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 5 | ÖR 1a gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 5 | ÖR 1b gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 5 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 5 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 2
Vielfältige Kulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 5 | ÖR 2 gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 2 und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 3 / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 3 und Nr. 5 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 4 / ÖR 5 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 4 und Nr. 5 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 6
PSM-Verzicht
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 5 / ÖR 6 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 5 und Nr. 6 | ÖR 5 gilt für Dauergrünland, ÖR 6 für Ackerland und Dauerkulturen. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 5 und ÖR 6 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 7
Natura 2000
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 5 / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 5 und Nr. 7 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 Nr. 5 GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 5) |
| Rechtsgrundlage Prämie | GAPDZV Anlage 4 |
| Antragsjahr | 2026 |
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