Wie der GAP-Optimizer Ihre Planung prüft, welche Regeln gelten und wie Ergebnisse zu lesen sind — Datenstand: 2026-06-25 · Quelle: GAPDZV Anlage 4 (Einheitsbeträge) und Anlage 5.
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Einreichungsfähig | Alle geprüften Voraussetzungen sind erfüllt; der ausgewiesene Betrag ist einreichungsfähig. |
| Angaben fehlen | Für eine abschließende Prüfung fehlen noch Eingaben (z. B. Flächen, Kulturen, Maßnahmen). |
| Nachweis offen | Angaben liegen vor, aber mindestens ein Nachweis (z. B. Foto-/Kennartennachweis, externe Bestätigung) ist noch offen. |
| Nicht förderfähig | Eine fachliche Voraussetzung ist nicht erfüllt oder eine Kombination ist blockiert. |
| Regelstand veraltet | Dieser Lauf wurde mit einer inzwischen ersetzten/zurückgezogenen Regelpaketversion erstellt oder stammt aus der Zeit vor dem aktuellen Einreichungsstandard. |
Für jede der 45 möglichen Paarungen der zehn Öko-Regelungen zeigt der GAP-Optimizer genau eine von drei Einordnungen: Kombinierbar (18 Paare), Nicht auf derselben Fläche kombinierbar (26 Paare) oder Nur auf getrennten Teilflächen kombinierbar (1 Paar, räumlicher Sonderfall ÖR 1d/ÖR 3).
Quelle: BMLEH, Öko-Regelungen, Abschnitt „Kombinierbarkeit von Öko-Regelungen“ (abgerufen am 7. September 2026); GAPDZV Anlage 5. Die konkrete Begründung jeder Paarung steht auf der jeweiligen Öko-Regelungen-Detailseite.
Die Kennartenlisten, Mindestnachweise, Nachweismethoden, Fristen und Sonderregeln der ÖR 5 (artenreiches Grünland) sind je Bundesland unterschiedlich geregelt; alle übrigen neun Öko-Regelungen gelten bundeseinheitlich. Details je Bundesland stehen auf der ÖR-5-Kennartenübersicht nach Bundesland.
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