Regelwerk & Methodik der Öko-Regelungen 2026

Wie der GAP-Optimizer Ihre Planung prüft, welche Regeln gelten und wie Ergebnisse zu lesen sind — Datenstand: 2026-06-25 · Quelle: GAPDZV Anlage 4 (Einheitsbeträge) und Anlage 5.

Diese Seite erklärt, was der kanonische Vollrechner maschinell prüft und wie er Ergebnisse ausweist. Sie ist eine fachliche Entscheidungsunterstützung, kein amtliches Prüfergebnis. Maßgeblich bleiben die Rechtsgrundlagen und die Vorgaben der zuständigen Zahlstelle.

So funktioniert die Prüfung

  1. Eingaben und Vollständigkeit: Betrieb, Planung, Schläge, Nutzungsteilflächen und Maßnahmen werden erfasst; eine Vollständigkeitsprüfung zeigt, welche Angaben noch fehlen.
  2. Regelstand und Antragsjahr: Jede Prüfung verwendet genau eine eingefrorene Regelpaketversion für das gewählte Antragsjahr.
  3. Prüfung je Maßnahme und Fläche: Jede Nutzungsteilfläche/Maßnahme wird einzeln gegen die Voraussetzungen der jeweiligen Öko-Regelung geprüft.
  4. Kombinationen, Überzeichnung, Doppelförderung: Kombinationsregeln zwischen Maßnahmen, Flächen-Überzeichnung und ELER-/Doppelförderungskonflikte werden geprüft.
  5. Prämienberechnung: Aus den geprüften Flächen und Einheitsbeträgen werden die Beträge cent-genau berechnet.
  6. Status, Optimierung und Prüfprotokoll: Das Ergebnis erhält einen Prüfstatus, optionale Potenzialhinweise und ein nachvollziehbares Prüfprotokoll.

So liest man das Ergebnis

StatusBedeutung
EinreichungsfähigAlle geprüften Voraussetzungen sind erfüllt; der ausgewiesene Betrag ist einreichungsfähig.
Angaben fehlenFür eine abschließende Prüfung fehlen noch Eingaben (z. B. Flächen, Kulturen, Maßnahmen).
Nachweis offenAngaben liegen vor, aber mindestens ein Nachweis (z. B. Foto-/Kennartennachweis, externe Bestätigung) ist noch offen.
Nicht förderfähigEine fachliche Voraussetzung ist nicht erfüllt oder eine Kombination ist blockiert.
Regelstand veraltetDieser Lauf wurde mit einer inzwischen ersetzten/zurückgezogenen Regelpaketversion erstellt oder stammt aus der Zeit vor dem aktuellen Einreichungsstandard.

Die zehn Öko-Regelungen im Überblick

ÖR 1a Freiwillige Stilllegung Ackerland
Nehmen Sie einen Teil Ihrer Ackerfläche freiwillig aus der Produktion und schaffen Sie gleichzeitig zusätzlichen Raum für die Natur. Die Förderung ist nach dem Flächenanteil gestaffelt.
ÖR 1b Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
Ergänzen Sie eine bestehende Stilllegungsfläche um einen Blühstreifen oder eine Blühfläche und erhalten Sie dafür einen zusätzlichen Fördersatz. Voraussetzung ist eine gültige ÖR-1a-Fläche im selben Betrieb.
ÖR 1c Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
Legen Sie in Ihren Dauerkulturen wie Streuobst, Wein oder Obstanlagen einen Blühstreifen oder eine Blühfläche an. So schaffen Sie zusätzlichen Lebensraum für Insekten.
ÖR 1d Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
Lassen Sie auf Ihrem Dauergrünland Altgrasstreifen stehen und schaffen Sie damit Rückzugsräume für Insekten und Kleintiere. Die Förderung ist nach dem Flächenanteil gestaffelt.
ÖR 2 Vielfältige Kulturen
Bauen Sie auf Ihrem Ackerland eine vielfältige Fruchtfolge mit mindestens fünf Hauptfruchtarten an. Keine Frucht darf dabei zu einseitig dominieren.
ÖR 3 Agroforstliche Bewirtschaftung
Gliedern Sie Ihre Flächen durch Gehölzstreifen und kombinieren Sie so Landwirtschaft mit Agroforstwirtschaft. Die Streifen bleiben dauerhaft Teil der Fläche.
ÖR 4 Extensivierung Dauergrünland
Bewirtschaften Sie Ihr gesamtes förderfähiges Dauergrünland extensiv: begrenzter Viehbesatz, kein Pflanzenschutzmittel und kein Pflügen. Die Düngemenge bleibt gedeckelt.
ÖR 5 Artenreiches Grünland (Kennarten)
Weisen Sie auf artenreichem Dauergrünland mindestens vier anerkannte Kennarten nach und sichern Sie sich die Förderung. Das Nachweisverfahren richtet sich nach Ihrem Bundesland.
ÖR 6 PSM-Verzicht
Verzichten Sie auf Ackerland oder in Dauerkulturen vollständig auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Der Fördersatz richtet sich nach der angebauten Kultur.
ÖR 7 Natura 2000
Bewirtschaften Sie Ihre Flächen in einem Natura-2000-Gebiet ohne zusätzliche Entwässerung oder Aufschüttung. So sichern Sie den Schutzstatus der Fläche.

Kombinationen zwischen Öko-Regelungen

Für jede der 45 möglichen Paarungen der zehn Öko-Regelungen zeigt der GAP-Optimizer genau eine von drei Einordnungen: Kombinierbar (18 Paare), Nicht auf derselben Fläche kombinierbar (26 Paare) oder Nur auf getrennten Teilflächen kombinierbar (1 Paar, räumlicher Sonderfall ÖR 1d/ÖR 3).

Quelle: BMLEH, Öko-Regelungen, Abschnitt „Kombinierbarkeit von Öko-Regelungen“ (abgerufen am 7. September 2026); GAPDZV Anlage 5. Die konkrete Begründung jeder Paarung steht auf der jeweiligen Öko-Regelungen-Detailseite.

Regelung nach Bundesland (ÖR 5)

Die Kennartenlisten, Mindestnachweise, Nachweismethoden, Fristen und Sonderregeln der ÖR 5 (artenreiches Grünland) sind je Bundesland unterschiedlich geregelt; alle übrigen neun Öko-Regelungen gelten bundeseinheitlich. Details je Bundesland stehen auf der ÖR-5-Kennartenübersicht nach Bundesland.

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