Bauen Sie auf Ihrem Ackerland eine vielfältige Fruchtfolge mit mindestens fünf Hauptfruchtarten an. Keine Frucht darf dabei zu einseitig dominieren.
Geltungsbereich: betriebsweit (keine Beschränkung auf eine einzelne Nutzungsart)
Prüfungsebene: Betrieb (betriebsweit)
Einheitsbetrag: 60,00 €/ha (für 2026 vorgesehen)
| Bezugsfläche | förderfähiges AL ohne Brache |
| Mindestanzahl Hauptfruchtarten | 5 |
| Mindestanteil Leguminosen | 10 % |
| Höchstanteil Getreide | 66 % |
| Mindestanteil je Kultur | 10 % |
| Höchstanteil je Kultur | 30 % |
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Beetgemüse-Sonderfall: Mindestfläche (%)
GAPDZV Anlage 5 Nr. 2.2 Satz 2 |
40 % |
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Beetgemüse-Sonderfall: Mindestanzahl Kulturen
GAPDZV Anlage 5 Nr. 2.2 Satz 2 |
5 |
Nr.-2.9-Aggregation (ÖR 2)
| Aggregation über mehrere Kulturen zulässig | Ja |
Beetgemüse-Sonderfall (ÖR 2)
| Wortlaut | Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn auf mindestens 40 Prozent des förderfähigen Ackerlands mit Ausnahme des brachliegenden Ackerlands des Betriebs beetweise mindestens fünf verschiedene Gemüsekulturen, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- oder Zierpflanzen angebaut werden. |
| Rechtsgrundlage | GAPDZV Anlage 5 Nr. 2.2 Satz 2 |
| Gegenmaßnahme | Status | Fundstelle | Einordnung |
|---|---|---|---|
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ÖR 1a
Freiwillige Stilllegung Ackerland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1a / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.1 und Nr. 2 | ÖR 1a gilt für brachliegendes Ackerland (Stilllegung), ÖR 2 für Ackerland ohne Brache. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1a und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1b
Blühstreifen/-flächen auf ÖR-1a-Flächen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1b / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.2 und Nr. 2 | ÖR 1b gilt für brachliegendes Ackerland (Stilllegung), ÖR 2 für Ackerland ohne Brache. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1b und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1c
Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1c / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.3 und Nr. 2 | ÖR 1c gilt für Dauerkulturen, ÖR 2 für Ackerland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1c und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 1d
Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 1d / ÖR 2 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 1.4 und Nr. 2 | ÖR 1d gilt für Dauergrünland, ÖR 2 für Ackerland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 1d und ÖR 2 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 3
Agroforstliche Bewirtschaftung
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 3 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 3 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 4
Extensivierung Dauergrünland
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 4 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 4 | ÖR 2 gilt für Ackerland, ÖR 4 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 2 und ÖR 4 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 5
Artenreiches Grünland (Kennarten)
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Nicht auf derselben Fläche kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 5 (-); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 5 | ÖR 2 gilt für Ackerland, ÖR 5 für Dauergrünland. Deshalb können beide Maßnahmen nicht dieselbe Fläche betreffen. ÖR 2 und ÖR 5 können im selben Betrieb nebeneinander beantragt werden, wenn sie auf getrennten Flächen der jeweils passenden Flächenkategorie erfasst werden. |
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ÖR 6
PSM-Verzicht
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 6 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 6 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
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ÖR 7
Natura 2000
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Kombinierbar | BMLEH-Kombinationsmatrix, Feld ÖR 2 / ÖR 7 (X); GAPDZV Anlage 5 Nr. 2 und Nr. 7 | Beide Maßnahmen sind nach der amtlichen Kombinationsmatrix auf derselben Fläche kombinierbar. |
| Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 Nr. 2 GAPDiZahlG (GAPDZV Anlage 5 Nr. 2) |
| Rechtsgrundlage Prämie | GAPDZV Anlage 4 |
| Antragsjahr | 2026 |
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